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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10 B   

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https://dejure.org/2010,118533
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10 B (https://dejure.org/2010,118533)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.10.2010 - L 14 SF 2/10 B (https://dejure.org/2010,118533)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - L 14 SF 2/10 B (https://dejure.org/2010,118533)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - L 5 AS 1114/09

    Voraussetzungen für die Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens darf auch erfolgen, um auf den Abschluss eines Vergleichs (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2010 - L 5 AS 1114/09 B - juris Rn. 12), auf die Annahme eines Anerkenntnisses sowie auf die Rücknahme der Klage oder Berufung hinzuwirken (Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 7. September 2010 - L 8 KR 231/09 B - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2009 - L 5 AS 1110/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Voraussetzungen der Anordnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10
    Die persönliche Anwesenheit soll das gerichtliche Verfahren fördern und in diesem Zusammenhang vor allem die Möglichkeit geben, das Wissen der Partei um den Sachverhalt zu nutzen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2009 - L 5 AS 1110/09 B - juris Rn. 12, m. w. N.).
  • LSG Hessen, 07.09.2010 - L 8 KR 231/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung des persönlichen Erscheinens des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens darf auch erfolgen, um auf den Abschluss eines Vergleichs (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2010 - L 5 AS 1114/09 B - juris Rn. 12), auf die Annahme eines Anerkenntnisses sowie auf die Rücknahme der Klage oder Berufung hinzuwirken (Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 7. September 2010 - L 8 KR 231/09 B - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin, 10.06.2004 - L 3 B 14/04

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Ordnungsgeld bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10
    Die ersatzweise Verhängung von Ordnungshaft ist anders als bei einem unentschuldigt ausgebliebenen Zeugen, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO eindeutig ergibt, unzulässig (LSG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2004 - L 3 B 14/04 U, juris Rn. 10 m. w. N.), worauf der Kläger bereits zutreffend hingewiesen hat.
  • LSG Bayern, 01.09.2009 - L 2 B 940/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2010 - L 14 SF 2/10
    Bei der Bemessung des Ordnungsgeldes sind das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art des Verstoßes, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sowie sein Verhalten nach dem Ordnungsverstoß zu berücksichtigen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 1. September 2009 - L 2 B 940/08 AL).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 13 SB 81/16
    Die Höhe des Ordnungsgeldes von 400, 00 EUR ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers als niedergelassener Arzt deutlich überdurchschnittlich einzuschätzen sind und ein Betrag des Ordnungsgeldes i. H. von 200, 00 EUR im Normalfall durchschnittlicher Einkommensverhältnisse für nicht erschienene Zeugen regelmäßig als angemessen betrachtet werden kann (7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, a. a. O.; ebenso im Ausgangspunkt 14. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - L 14 SF 2/10 B - dort allerdings mit einer Reduzierung des Ordnungsgeldes auf 100, 00 EUR aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles, insbesondere ist der dortige, als Zeuge geladene Beschwerdeführer zu einem Folgetermin erschienen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 13 AS 242/14
    Die Höhe des Ordnungsgeldes ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da hinreichende Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers nicht vorliegen und der Betrag des Ordnungsgeldes i. H. von 200, 00 EUR regelmäßig als angemessen betrachtet werden kann (7. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, a. a. O.; ebenso im Ausgangspunkt 14. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - L 14 SF 2/10 B - dort allerdings mit einer Reduzierung des Ordnungsgeldes auf 100, 00 EUR aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles, insbesondere ist der dortige, als Zeuge geladene Beschwerdeführer zu einem Folgetermin erschienen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 14 SF 2/13
    Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, in dem ausschließlich allein die Festsetzung eines Ordnungsgeldes als Ordnungsmittel in das Ermessen des Gerichts gestellt wird (vgl. Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Auflage 2013, § 141 Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 28. April 1972, NJW 1972, 1999; LSG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2004 - L 3 B 14/04 U, juris Rn. 10 m. w. N.; zur Unzulässigkeit der Anordnung von Ordnungshaft s. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - L 14 SF 2/10 B -).
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